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Nebenberuflich selbständig: Was muss ich beachten?

Der Sprung ins lauwarme Wasser: Immer mehr Arbeitnehmer machen sich nebenberuflich selbständig, ohne ihren Hauptjob aufzugeben. Was sollte man bei der Anmeldung einer nebenberuflichen Selbständigkeit beachten?

Endlich der eigene Chef sein: Viele Arbeitnehmer träumen davon, als Unternehmer oder Freiberufler endlich eigene Wege zu gehen. In den vergangenen Jahren hat dabei ein deutlicher Trend zur nebenberuflichen Selbständigkeit herauskristallisiert. Immer mehr Arbeitnehmer machen sich nebenberuflich selbständig und gründen nach Feierabend eine Zweitexistenz. Wer sich nebenberuflich selbständig machen möchte, braucht allerdings in einigen Fällen das Einverständnis von seinem Chef.

Hauptberuflich in einem Architekturbüro arbeiten und als Selbstständiger nach Feierabend weitere Häuser planen? Dieses Konkurrenzmodell zwischen Angestelltentätigkeit und Selbstständigkeit wird grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber toleriert. Die nebenberufliche Unternehmung darf den Beruf zudem nicht beeinträchtigen. Wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit dem Hauptjob aber keine Konkurrenz macht und auch nicht die Leistungskurve im Job einschränkt, spricht nichts gegen das zweite Standbein auf selbstständiger Basis.

Wer sich nebenberuflich selbständig machen möchte, muss seine Unternehmung mit einer Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Für Freiberufler wie Journalisten gilt die Gewerbeanmeldung nicht. Mit der Kleinunternehmerregelung profitieren nebenberuflich Selbstständige von einer Befreiung von der Mehrwert- und Umsatzsteuer. Allerdings können Kleinunternehmer im Gegenzug auch keine Mehrwertsteuern zu ihren Gunsten geltend machen. Wer sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss die regulären Umsatzsteuern entrichten.

Thema Sozialversicherung: Nebenberuflich Selbstständige sind als Arbeitnehmer über ihren Hauptjob sozialversichert. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass spätestens bei steigenden Umsätzen Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung fällig werden. In der jährlichen Einkommensteuererklärung werden bei nebenberuflich Selbstständigen die Einkommen aus angestellter Tätigkeit und aus ihrer Selbstständigkeit zusammengefasst. Wer nebenberuflich gut verdient hat, muss hier in der Regel Einkommensteuern nachzahlen. Die nebenberufliche Unternehmung wird häufig als Sprungbrett in die Fulltime-Selbstständigkeit genutzt.